Die Planung von Windenergieanlagen – und wenn es sich nur um eine handelt – ist seit den 90er Jahren immer aufwendiger geworden. Während im Jahr 1996 eine Genehmigung maximal ein Duzend Auflagen hatte und über wenige Seiten ging, sind diese nun nicht selten mehr als 50 Seiten und über 100 Auflagen.
Bevor eine WEA überhaupt beantragt werden kann, müssen im Vorfeld viele Faktoren geklärt und begutachtet werden:
- Großvögel inklusive monatelanger Betrachtung von Flugrouten und Horsten
- Fledermäuse mit monatelanger Betrachtung inklusive der Unterschlüpfe wie z. B. alte Bäume
- Beobachtung bodennaher Tiere wie z. B. der Haselmaus
- Betrachtung der Flora um den Standort
- Sind Laubbäume vorhanden? Diese sind für die Natur wertvoller als z. B. Nadelhölzer in Industriewäldern
- Radarstationen der Bundeswehr – werden diese zu stark beeinträchtigt, sind WEA nicht genehmigungsfähig
- Tiefflugstrecken der Bundeswehr – auch hier sind WEA nicht genehmigungsfähig, sollte eine Tiefflugstrecke im selben Bereich sein
- Flughäfen in der Nähe bedingen eine maximale Bauhöhe oder ein Bauverbot – Generell muss die Deutsche Flugsicherung dem Bau zustimmen
- Eisfall
- Gesetzliche Abstandsregeln wie z. B. 1.000 m zu Ortschaften
- Tragfähigkeit des Bodens
- Denkmalschutz und Archäologie – hier geht es z. B. um Grenzsteine
- Schutzgebiete für Flora und Fauna
- Wasserschutzgebiete
- Standsicherheit – Gibt es Erhebungen oder andere Bauten die die Standsicherheit gefährden?
- Schall
- (Schlag-)Schatten
- Zufahrt – Müssen Wege aus-/neugebaut werden?
- Netzanschluss
- Pachtverträge
- Brandschutz