Bürgerbeteiligung

Es gibt verschiedene Wege eine Bürgerbeteiligung an der Windenergie umzusetzen:

  1. Direkte Beteiligung
  2. Beteiligung über eine Genossenschaft
  3. Über die Regelungen des § 36 EEG
  4. Pachten
  5. Stromtarif

Direkte Beteiligung

Hier werden z. B. die Verpächter direkt an der Betreibergesellschaft einer oder mehrerer Windenergieanlagen beteiligt. Sie haben somit einen eigenen Anteil an der Gesellschaft.

Beteiligung über eine Genossenschaft

Von Gemeinde oder aber auch von Privaten können Genossenschaften gegründet werden, welche dann Teile einer oder mehrerer WEA übernehmen kann. Bei dieser Genossenschaft können die Bürger dann Mitglieder werden und sich so ebenfalls direkt an der Windenergie beteiligen.

Regelungen des § 36 EEG

Der § 36 EEG ermöglicht es umliegenden Gemeinden (Umkreis 2 km) von WEA 0,2 ct/kWh pro Jahr zu bekommen. Dies hört sich im ersten Moment nach nicht viel an, sind aber bei einer WEA, die pro Jahr 15 Mio kWh Strom produziert, jedes Jahr 30.000 € für die Gemeinden.

Pachten

Grundstückseigentümer profitieren natürlich ebenfalls direkt von WEA, denn sie erhalten jährlich eine Pachtzahlung für das bereitstellen ihres Bodens. Bei relativ wenig Flächenverbrauch kann so die Pacht für ein Flurstück vervielfacht werden.

Stromtarif

Es kann außerdem umgesetzt werden, dass ein Stromtarif für die betroffenen Ortsteile entworfen wird, welcher durch die Windenergie bezuschusst wird und dadurch deutlich günstiger wird als der Normalpreis.

Welche dieser Möglichkeit wie umgesetzt werden, hängt natürlich immer vom jeweiligen Projekt ab. Dies kalkulieren wir vorab und entwickeln dann die beste Lösung für alle beteiligten. Letztendlich ist Bürgerbeteiligung der einzige Weg wie man die Energiewende auf lange Sicht meistern kann.

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